Auszug aus dem Strafregister
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Sie können über die
Konsularabteilung einen Auszug aus dem Strafregister (Führungszeugnis) aus
Israel beantragen. Gemäss Gesetz wird dieses Führungszeugnis nicht dem
Antragsteller zugestellt, sondern der Behörde/Institution/Arbeitgeber, die es
angefordert hat.
Der Strafregisterauszug wird der
von der israelischen Polizei ausgestellt.
Folgende Unterlagen müssen
eingereicht werden:
·
Ausgefülltes und
unterzeichnetes Formular in zweifacher Ausführung
·
3 aktuelle, gleiche
Passfotos
·
Kopie des Reisepasses
· Bitte legen Sie Ihren
Unterlagen einen an Sie adressiertes und mit CHF 6.50 frankiertes Kuvert bei
(Einschreiben für die Schweiz). Mit einer Adresse in Frankreich
oder Deutschland frankieren Sie Ihr
Antwortkuvert mit CHF 13.00.
·
Gebühr: CHF 10
Bitte beachten Sie:
Abschnitt D des Formulars muss
von Ihnen ebenfalls unterzeichnet werden.
Der Antrag muss von Ihnen persönlich im
Konsulat eingereicht werden. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis
mit Lichtbild zur Identifikation mit.
Bitte tragen Sie im Formular die
Anschrift der Behörde/Organisation/Firma ein, an die wir das Führungszeugnis
schicken sollen.
Es kann zwischen vier bis sechs
Wochen dauern, bis da Führungszeugnis im Konsulat eintrifft.
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